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Prüfung von Leitern, Tritten & Fahrgerüsten

Geprüfte Arbeitsmittel schaffen Sicherheit

Ihre Mitarbeiter sind keine Hochseilartisten – deshalb sollten die eingesetzten Steighilfen auch keine Attraktion, sondern solide geprüfte Arbeitsmittel sein.

Leit­ern und Tritte, die von Beschäftigten an der Arbeitsstätte genutzt wer­den, sind Arbeitsmit­tel, die gemäß der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (kurz Betr­SichV) vom Arbeit­ge­ber bere­it­gestellt werden.

Leit­ern, Tritte und Fahrg­erüste müssen natür­lich dahinge­hend davor gesichert wer­den, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten wer­den. Weit­er­führend müssen Sie ein­er regelmäßi­gen Prü­fung unter­zo­gen werden.

Die Prü­fungsin­ter­valle ori­en­tieren sich am Ein­satz, der Belas­tung und der Häu­figkeit der Nutzung und muss indi­vidu­ell fest­gelegt wer­den. Grund­sät­zlich ist eine Prü­fung jedoch min­destens ein Mal im Jahr durchzuführen.

Wir sind qual­i­fiziert und berechtigt diese Arbeit­en für Sie durchzuführen. Sprechen Sie uns an – gerne erar­beit­en wir ein indi­vidu­elles Prü­fungskonzept für Sie, das die gel­tenden Rah­menbe­din­gun­gen und Vor­gaben ein­hält. Die eigentliche Prü­fung führen wir selb­stver­ständlich auch ‑in der Regel vor Ort- für Sie durch. Die Arbeitsmit­tel kön­nen alter­na­tiv auch gerne zur Prü­fung nach vorheriger Absprache bei uns angeliefert werden.

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