Prüfung von Leitern, Tritten & Fahrgerüsten
Geprüfte Arbeitsmittel schaffen Sicherheit
Ihre Mitarbeiter sind keine Hochseilartisten – deshalb sollten die eingesetzten Steighilfen auch keine Attraktion, sondern solide geprüfte Arbeitsmittel sein.
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten an der Arbeitsstätte genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Weiterführend müssen Sie einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.
Die Prüfungsintervalle orientieren sich am Einsatz, der Belastung und der Häufigkeit der Nutzung und muss individuell festgelegt werden. Grundsätzlich ist eine Prüfung jedoch mindestens ein Mal im Jahr durchzuführen.
Wir sind qualifiziert und berechtigt diese Arbeiten für Sie durchzuführen. Sprechen Sie uns an – gerne erarbeiten wir ein individuelles Prüfungskonzept für Sie, das die geltenden Rahmenbedingungen und Vorgaben einhält. Die eigentliche Prüfung führen wir selbstverständlich auch ‑in der Regel vor Ort- für Sie durch. Die Arbeitsmittel können alternativ auch gerne zur Prüfung nach vorheriger Absprache bei uns angeliefert werden.